Nutzungsbedingungen ADAC SimRacer-Anhänger
Diese Nutzungsbedingungen regeln den Verleih eines ADAC SimRacer durch den ADAC Nordrhein e.V., Luxemburger Str. 169, 50939 Köln (Verleiher) und einem ADAC Ortsclub (Entleiher).
Buchung
Der Entleiher muss seine Anfrage für die Leihe des ADAC SimRacer (Anhänger mit Fahrsimulator-Anhänger nebst Zubehör) spätestens 4 Wochen vor dem Wunschtermin per E-Mail an ocb@nrh.adac.de oder über den Buchungskalender unter www.ortsclubs-nordrhein.de stellen. Sofern der Anhänger zum Wunschtermin verfügbar ist, bestätigt die Ortsclubbetreuung dem Entleiher Datum, Übergabezeit und Rückgabezeitpunkt des Anhängers.
Abholung
Der Anhänger muss am vereinbarten Übergabetag bei der ADAC Campingstation, Innungstraße 16-18, 50354 Hürth zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden. Sollte eine Abholung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich sein, so wird versucht, einen Ausweichtermin bzw. einen späteren Abholtermin zu verabreden. Einen Anspruch auf einen anderen oder späteren Termin besteht nicht.
Übernahme
Der Entleiher muss im Vorfeld eine oder mehrere Personen benennen, welche die Abholung durchführen. Diese Person muss sich bei der Abholung ausweisen und einen Führerschein der Klasse BE oder 3 vorlegen. Der Entleiher ist dafür selbst verantwortlich, dass sein Zugfahrzeug eine ausreichende Beschaffenheit und technische Ausrüstung zum Ziehen des Anhängers aufweist.
Bei der Übernahme ist eine Kaution in bar von 150,- € zu entrichten.
Es erfolgt eine umfangreiche Einweisung in die Bedienung des Anhängers. Dies Einweisung umfasst:
- die grundsätzliche Bedienung und der sichere Umgang mit den hochwertigen „Actoracer®“-Fahrsimulatoren.
- die Handhabung des Anhängers und die Beladung/Anhängersicherung.
- Sicherheitsrichtlinien für das Führen des Anhängers und die Nutzung der „Actoracer®“-Fahrsimulatoren.
Im Anschluss wird ein Übergabeprotokoll über den Zustand des gesamten Anhängers angefertigt, welches von der übernehmenden Person unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen zu unterzeichnen ist.
Nutzungsumfang
Das Anhänger darf nur für den vom Entleiher vorab benannten Zweck verwendet werden. Der Anhänger darf ausschließlich nur zwischen der ADAC Campingstation Hürth und dem vorab benannten Einsatzort bewegt werden. Insbesondere ist eine Nutzung des Anhängers außerhalb der Ortsclubtätigkeit (z.B. im Anschluss an eine Veranstaltung durch Privatpersonen/Dritte) ausdrücklich untersagt. Bei Nicht-Benutzung des Anhängers ist dieser komplett zu verschließen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Es wird vom Entleiher erwartet, dass der ADAC SimRacer als hochwertiges Technikequipment dem gerecht und damit sehr sorgfältig behandelt wird.
Unfall
Sofern der Anhänger auf Fahrten zum oder vom Bestimmungsort in einen Unfall verwickelt ist, ist dieser polizeilich aufnehmen zu lassen. Daneben ist unverzüglich der ADAC Nordrhein e.V. über untenstehenden Kontakt zu informieren.
Bedienung
Während der Nutzung der Actoracer®-Fahrsimulatoren sind diese ständig von einer eingewiesenen Person des jeweiligen Ortsclubs zu beaufsichtigen. Es sind ausnahmslos die Sicherheitsrichtlichtlinien und Bedienvorschriften, welche in der der Übergabe ausgehändigten Bedienungsanleitung aufgeführt sind, einzuhalten.
Haftung
Während der Nutzung des ADAC SimRacer-Anhängers ist der jeweilige Ortsclub haftungsrechtlicher Veranstalter. Sollte der ADAC Nordrhein e.V. aufgrund mangelnder Beaufsichtigung durch den Entleiher, nicht eingehaltene Sicherheitsvorschriften oder genereller Fehlbedienung rechtlich durch Dritte in Anspruch genommen werden, so hat der Entleiher den ADAC Nordrhein e.V. als Verleiher von möglichen Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Diese Regelung gilt nicht, sofern der Verleiher den Schaden z.B. durch mangelnde Wartung, selbst zu vertreten hat.
Daneben haftet der Ortsclub für verschuldete Schäden am ADAC SimRacer-Anhänger in Höhe der erhobenen Kaution. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung eines Schadensereignisses.
Sollten Dritte den ADAC SimRacer beschädigen, so ist der Entleiher im Rahmen seiner Möglichkeiten verpflichtet, die Personalien des Schädigers zu erheben bzw. bei der Aufklärung des Schadenshergangs mitzuwirken.
Da es sich bei dem Anhänger um komplexes Technikequipment handelt, ist eine Haftung des Verleihers bei unvorhersehbarem Ausfall vor oder während der geplanten Nutzung für einen Ersatz oder weitergehenden Schaden ausgeschlossen.
Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übernahme zum vereinbarten Zeitpunkt. Sofern der Anhänger verspätet zurückgegeben wird, haftet der Entleiher für einen möglichen entstandenen Schaden.
Der ADAC SimRacer-Anhänger ist „besenrein“ und frei von groben Verunreinigungen zurückzugeben. Die eigentliche Reinigung des Anhängers erfolgt durch den Verleiher. Sollte der Anhänger stark verunreinigt zurückgebracht werden, behält sich der Verleiher vor, die Kosten der Reinigung zu berechnen bzw. mit der Kaution zu verrechnen. Der Entleiher hat bei der Rückgabe auf ihm bekannt gewordene (technische) Probleme mit dem ADAC SimRacer hinzuweisen.
Bei der Rücknahme wird der Zustand des ADAC SimRacer-Anhängers protokolliert und mit dem Übernahmezustand abgeglichen. Sollten keine verschuldeten Schäden des Entleihers festgestellt werden, wird die Kaution in bar zurückerstattet.